Produktionsaufgaberente

Produktionsaufgaberente
Produktions|aufgaberente,
 
die finanzielle Alterssicherung von landwirtschaftlichen Unternehmern (in der Regel) ab vollendetem 55. Lebensjahr, welche wegen Flächenstilllegung oder Abgabe von Betriebsflächen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Die betroffenen Arbeitnehmer und mitarbeitenden Familienangehörigen erhalten ein Ausgleichsgeld. Neben der sozialen Sicherung bezweckt die Produktionsaufgaberente die Entlastung des Agrarmarktes, die Strukturverbesserung von landwirtschaftlichen Unternehmen und die Förderung von Natur- und Umweltschutz. Anspruch auf Produktionsaufgaberente nach dem Gesammelten zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit vom 21. 2. 1989 besteht nur noch, wenn die Voraussetzungen dafür erstmals vor dem 1. 1. 1997 vorgelegen haben.

Universal-Lexikon. 2012.

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